Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Verkauf von Produkten zwischen Duss Innovations GmbH, Via Casti 52, CH 7151 Schluein, nachfolgend „Verkäufer“, und dem Käufer. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Bei Unterzeichnung des Kaufvertrages bestätigt der Käufer, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben und sie bedingungslos akzeptiert zu haben.
2. Merkmale des Produkts
Messwerte und Daten, die in Prospekten und Listen aufgeführt werden, sind als blosse Annäherungswerte zu verstehen. Nicht erhebliche, zumutbare Änderungen gegenüber dem im Vertrag beschriebenen Produkt bezüglich Form, Farbton oder im Lieferumfang bleiben vorbehalten. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, eine geänderte Ausführung zu liefern.
3. Preisänderung
Tritt nach Abschluss des Kaufvertrages, aber vor Lieferung des Kaufgegenstandes eine Preisänderung ein, wird keine Preiskorrektur vorgenommen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar, sofern auf der Rechnung oder im Auftrag kein anderes Zahlungsziel angegeben ist. Bei Zahlungsverzug ist ein Verzugszins von 7 % p.a. geschuldet.
Die Duss Innovations GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug ohne vorherige Mahnung die Erbringung von Dienstleistungen einzustellen. Erfolgt eine Zahlung nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen nach dem Fälligkeitsdatum, kann ein Inkassounternehmen mit der Forderungseinziehung beauftragt werden. Sämtliche daraus entstehenden Gerichtskosten gehen zu Lasten des Kunden.
Sonderaufträge werden in Teilrechnungen per Vorkasse abgerechnet.
Eine Verrechnung des Kaufpreises mit Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und das Vertragsobjekt zurückzufordern, auch wenn dieses bereits an den Käufer übergegangen ist (Art. 214 Abs. 3 OR). Ersatzansprüche bleiben vorbehalten.
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung gehört das Produkt dem Verkäufer, das Produkt wird nach vollständiger Bezahlung ausgeliefert.
Der Verkäufer behält sich, gemäss Art. 715 ff ZBG, das Eigentum am Vertragsobjekt sowie an allen seinen Bestandteilen und Zubehör bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inkl. allfällige Verzugszinsen und Kosten vor. Bis dahin darf der Käufer das Kaufobjekt weder veräussern noch verpfänden oder ausleihen. Vermietung ist nur mit schriftlichem Einverständnis des Verkäufers zulässig. Bei einer allfälligen Pfändung, Retention oder Arrestnahme hat der Käufer auf das Bestehen des Eigentumsvorbehaltes hinzuweisen und den Verkäufer zu benachrichtigen. Durch Unterzeichnung der Bestellung ermächtigt der Käufer den Verkäufer zur Eintragung im Eigentumsvorbehaltsregister. Er verpflichtet sich überdies, den Verkäufer von jedem Wohnortswechsel im Voraus Kenntnis zu geben.
6. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Ablieferung an den Kunden. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch natürliche Abnutzung, unsachgemässen Gebrauch, Überlastung, unsachgemässe Wartung oder durch Eingriffe Dritter entstanden sind.
7. Lieferung und Abholung
Wird die Lieferfrist nicht eingehalten, so steht dem Käufer das Recht zu, dem Verkäufer eine Nachfrist von mindestens einem Monat zu setzen. Wird auch innerhalb dieser Nachfrist nicht geliefert, so kann der Käufer, nach Ablauf von weiteren 60 Tagen seit der abgelaufenen Nachfrist, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss, um gültig zu sein, mit eingeschriebenem Brief erklärt werden. Die Fälle höherer Gewalt bleiben vorbehalten (kein Rücktrittsrecht).
Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung von Ansprüchen irgendwelcher Art aus verspäteter Ablieferung des Kaufgegenstandes; desgleichen, wenn infolge eines Rücktritts vom Vertrag das Fahrzeug nicht zur Ablieferung gelangt. Ein Verzug in der Lieferung von Ersatzteilen oder der Behebung von Garantiearbeiten entbindet den Käufer nicht von seinen vertraglichen Zahlungspflichten.
8. Annahmeverzug
Befindet sich der Käufer nach erfolgter schriftlicher Mahnung mit der Übernahme des Kaufgegenstandes im Verzug, so kann der Verkäufer nach unbenütztem Ablauf einer schriftlich angesetzten 1O - tägigen Nachfrist
a) auf der Erfüllung beharren und Schadenersatz wegen Verspätung verlangen oder
b) sofort schriftlich den Verzicht auf die nachträgliche Leistung erklären und 15% des Verkaufspreises als Konventionalstrafe fordern.
Übersteigt der erlittene Schaden den Betrag der Konventionalstrafe, so ist der Verkäufer berechtigt, den Mehrbetrag einzufordern, selbst wenn der Käufer kein Verschulden trifft.
9. Online-Kauf
Der Verkäufer legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten im Onlineshop aktuell und genau anzugeben. Insbesondere bei grossem Interesse in Bezug auf ein Produkt kann es sein, dass dieses im Onlineshop erscheint, aber nicht mehr verfügbar ist. Alle Angaben zur Verfügbarkeit sind deshalb ohne Gewähr und können bis zum Abschluss des Rechtsgeschäfts ändern. Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch unter Vorbehalt der Verfügbarkeit. Der Kaufvertrag kommt für Produkte zustande, sobald der Käufer die Anzahlung geleistet hat und die Verfügbarkeit durch eine Auftragsbestätigung von einem Verkäufer schriftlich rückbestätigt wurde.
10. Rücktrittsrecht
Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich herausstellt, dass der Käufer unrichtige Angaben gemacht hat oder die Bonität des Käufers nicht gegeben ist.
Im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag durch den Käufer, unabhängig vom Grund, ist der Verkäufer berechtigt, 10% des Kaufpreises als pauschale Entschädigung einzubehalten. Der Einbehalt dient dem Ausgleich des dem Verkäufer entstandenen Aufwandes und der entgangenen Gewinnmöglichkeiten.
Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Verkäufer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sämtliche Verträge zwischen der Duss Innovations GmbH und ihren Kunden unterliegen ausschließlich dem Schweizer Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen oder den Produkten von Duss Innovations GmbH ist das zuständige Gericht am Sitz der Duss Innovations GmbH, Via Casti 52, CH-7151 Schluein, Schweiz.
Schluein, 01. 01. 2025